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Der Aufstiegslehrgang ist ein wesentlicher Teil eines mehrstufigen Verfahrens, in dem besonders qualifizierte Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes in der Landesverwaltung für den Aufstieg in den höheren Dienst vorbereitet werden. Der zweiwöchige Lehrgang mit abschließender zweitägiger Prüfung wird von der Führungsakademie Baden-Württemberg durchgeführt.
Die Lehrgangsteilnehmenden sollen bestimmte, für eine Tätigkeit im höheren Dienst als wichtig erachtete soziale und problemlösende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und trainieren. Der Lehrgang endet mit einer Leistungsbewertung durch zwei Bewertungskommissionen aus je drei Personalreferenten der Ressorts.
Lernziele
Die Bediensteten sollen
die Führungsakademie Baden-Württemberg
Zielgruppe des Aufstiegslehrgangs (§ 22 LBG) sind Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes, die
Die Führungsakademie plant entsprechend den Bedarfsangaben der Ressorts die Durchführung von Aufstiegslehrgängen. Die Auswahl der Kandidaten dieser Plätze erfolgt in jedem Ressort nach den dortigen Verfahrensregelungen.
Sobald feststeht, welche Bediensteten am Aufstiegslehrgang teilnehmen werden, meldet das Ressort diese der Führungsakademie. Die Führungsakademie teilt den gemeldeten Teilnehmenden dann die genauen Lehrgangsinformationen und das weitere Vorgehen mit.
Die aktuellen Termine, an denen Aufstiegslehrgänge angeboten werden, sowie Anmeldefristen finden Sie im Onlineangebot der Führungsakademie.
Die Kosten für den Lehrgang mit anschließender Leistungsbewertung sowie die Reisekosten übernimmt Ihre Dienststelle, wenn Sie von dieser zum Aufstiegslehrgang entsandt wurden.
Die Texte werden über das Service-Modul der Hirsch & Wölfl GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen.
Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
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