Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Reinsberg Süd, 3. Änderung" in Reinsberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat Wolpertshausen hat am 16.09.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Reinsberg Süd, 3. Änderung" in Reinsberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, den Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil und Begründung vom 16.09.2020, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gilt von der 2. Änderung unverändert weiter. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Textteil und Begründung
vom 28.12.2020
bis einschließlich 28.01.2021
im Rathaus öffentlich ausgelegt.
Außerdem können Plan und Textteil hier online eingesehen werden:
Während der öffentlichen Auslegung können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Anregungen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wolpertshausen und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie kann es sein, dass das Rathaus nur eingeschränkt frei zugänglich ist. Bitte informieren Sie sich vorab über die aktuelle Situation und beachten Sie die entsprechenden Hygienevorschriften und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin.
gez. Silberzahn
Bürgermeister