Wahlen: ChangeMe

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Rathaus Wolpertshausen

Eine Gemeinde zum Wohlfühlen

Wolpertshausen am Abend

Eine Gemeinde zum Wohlfühlen

Sonnenwolken
Blick auf Wasserturm
Hohenberg im Sommer

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Wahlvorschlagsverfahren Gemeinderat

Die Formulare zum Wahlvorschlagsverfahren zur Aufstellung einer Liste zur Gemeinderatswahl sind bei Frau Färber erhältlich.

 

Bekanntmachung Gemeinderatswahl

Hier finden Sie die Bekanntmachung der Gemeinderatswahl.

Hier finden Sie die Bekanntmachung zur 1. Sitzung des Gemeindewahlauschschuss.

Hier finden Sie die Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats.

Hier finden Sie die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie über die Erteilung von Wahlscheinen (Europa- und Kommunalwahlen)

 

Wahlhelfer gesucht

Die Gemeinde Wolpertshausen sucht für die Kommunal- und Europawahlen ehrenamtliche Wahlhelfer. Am Sonntag, den09. Juni 2024 finden die Wahlen statt. An diesem Tag brauchen wir freiwillige Helfer/innen für die Wahl und die darauffolgende Auszählung der Europa- und Kreistagswahl. Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Die Wahlhelfer/innen werden in einzelne Schichten über den Tag eingeteilt. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern.

 

Am nächsten Tag, Montag, den 10. Juni 2024 benötigen wir zur Auszählung der Stimmen des Gemeinderates weiterhin die Hilfe dieser Helfer/innen.

Für diese Zeit erhalten Sie als Wahlhelfer/in ein Bestätigungsschreiben für Ihren Arbeitgeber.

 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Ausübung des Ehrenamtes. Voraussetzung ist, dass Sie 16 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Welche Aufgaben haben Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:

- Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
- Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
- Überprüfung von Wahlscheinen
- Ausgabe des Stimmzettels
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit
   Behinderung
- Zählung der Wähler
- Zählung der Stimmen
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung,
  die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
- Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

Die Ermittlung der Wahlergebnisse der Kommunalwahl (Kreistag und Gemeinderat) erfolgt am PC im Bürgermeisteramt.

Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist. (Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/bundestagswahl-2021/wahlhelfer-aufgaben-und-pflichten-1934746).

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Hauptamtsleiterin Frau Judith Färber, telefonisch unter 07904/9799-23 oder per E-Mail.

 
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