Die Schokoladenseite von Wolpertshausen
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Die schönsten Motive für die Homepage und das Mitteilungsblatt der Gemeinde
Die Gemeindeverwaltung Wolpertshausen möchte im Jahr 2022 ein Fotowettbewerb starten und hofft auf viele Einsendungen der verschiedensten Fotomotive aus der Gemeinde. Diese können von der Landschaft, der Ortschaft, von besonders schönen Stellen, Objekten, Details etc. in und rund um Wolpertshausen und den Teilorten sein.
Die Fotografen der „Gewinnerbilder“ erhalten als Dankeschön eine kleine Überraschung von der Verwaltung.
Es können maximal fünf Bilder als TIF oder Standard-JPG eingeschickt werden. Bitte Fotos im Querformat, mit mindestens 3200 Pixeln in der Breite und 2000 Pixeln in der Höhe zusenden. Es muss somit nicht die teure Spiegelreflex-Kamera sein, ein Handyfoto hat oft schon die geforderte Datengröße. Die Bilder sollten farbig, aktuell und nicht älter als drei Jahre sein.
Die Bilder können ab sofort bis zum 31.05.2022 per E-Mail-Adresse unter dem Stichwort „Fotos Homepage 2022“ eingereicht werden. Notwendige Informationen zu den einzelnen Einsendungen sind Name und Postanschrift der Fotografen und Fotografinnen. Des Weiteren wird die Angabe des Ortes an dem das Bild gemacht wurde benötigt, bzw. das Motiv welches darauf zu sehen ist.
Rechtliches
- Die Bilder dürfen noch nicht bei anderen Wettbewerben oder Gewinnspielen eingereicht worden sein. Dies könnte zu Problemen mit den dort zugesicherten Bildrechten führen.
- Bilder mit Personen, Fahrzeugen mit Kennzeichen, Darstellungen von Firmen und Eigennamen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Personen oder Eigentümer veröffentlicht werden. Daher bitte unbedingt die Genehmigung mitsenden!
- Mit der Einsendung versichert der Bildautor, dass er Urheber der Arbeiten ist und alle Bildrechte bei ihm liegen.
- Der Bildautor erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotos bei der Gemeinde Wolpertshausen verbleiben. Die Fotos dürfen neben der Verwendung als Amtsblatt- und Homepagebilder auch für weitere Nutzungen verwendet werden.
- Die Weitergabe der Bilder zur Nutzung für Werbezwecke oder redaktionelle Verwendung ist mit Angabe des Bildautors zulässig.
- Die Gemeinde erhält die Erlaubnis die Fotos zu bearbeiten.
- Der Bildautor erhält für seine Fotos keine Vergütung, Entschädigung oder Honorar.