Lebenslagen: ChangeMe

Seitenbereiche

Rathaus Wolpertshausen

Eine Gemeinde zum Wohlfühlen

Wolpertshausen am Abend

Eine Gemeinde zum Wohlfühlen

Sonnenwolken
Blick auf Wasserturm
Hohenberg im Sommer

Abbruch einer baulichen Anlage

Unter Abbruch ist die teilweise oder vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage zu verstehen.

Soweit der Abbruch von Anlagen nicht bereits verfahrensfrei ist, kommt beim Abbruch ein Kenntnisgabeverfahren in Betracht.

Der Abbruch ist verfahrensfrei bei

  • Anlagen, die nach § 50 Abs. 1 in Verbindung mit dem Anhang zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg verfahrensfrei erstellt werden dürfen,
  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3
  • sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

Für den Abbruch eines Denkmals im Kenntnisgabeverfahren ist in jedem Fall eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz erforderlich.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat ihn am 22.01.2024 freigegeben.

Link zur Website Metzgerei SetzerLink zur Website ZuckerLink zur Website TotalLink zur Website GüdeLink zur Website WaltzLink zur Website Outlet HohenloheLogo Website Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch HallLogo Ecoland e.V.Link zur Website Heilpraktiker WolpertshausenLink zur Website ETW GmbHLogo Veit OsianderLogo STAKOLogo Nachtigall ́s kreative Welt GmbH