Flächennutzungsplan "Ilshofen-Vellberg 2002, 5. Fortschreibung"
Aufstellung des Flächennutzungsplanes und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit "Ilshofen-Vellberg 2002, 5. Fortschreibung" der Städte Ilshofen und Vellberg sowie Gemeinde Wolpertshausen
Der Gemeindeverwaltungsverband Ilshofen-Vellberg hat am 23.06.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Flächennutzungsplanes "Ilshofen-Vellberg 2002, 5. Fortschreibung" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen sowie den Entwurf gebilligt. Für die Konzeption des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 23.06.2026, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Gemeindeflächen von Ilshofen, Vellberg und Wolpertshausen.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung im Internet auf der Homepage der Kommunalverwaltungen von Ilshofen, Vellberg und Wolpertshausen unter der Internetseite/Internetadresse
www.ilshofen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/oeffentl-auslegungen-bauleitplanung
www.vellberg.de/rathaus-gemeinderat/vellberg-informiert/oeffentliche-bekanntmachungen
www.wolpertshausen.de/bauen-leben-wohnen/bauen-wohnen/oeffentliche-auslegung-bebauungsplaene
während der Dauer der nachfolgenden Frist
von 06.07.2026
bis einschließlich 06.08.2026
veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in den Rathäusern von Ilshofen, Vellberg und Wolpertshausen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
info@ilshofen.de
stadt@vellberg.de
gemeinde@wolpertshausen.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim den Bürgermeisterämtern von Ilshofen, Vellberg und Wolpertshausen abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter den oben genannten Internetadressen von Ilshofen, Vellberg und Wolpertshausen eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.
Ilshofen, 25.06.2026
- Plan Wolpertshausen (PDF-Dokument, 12,7 MB, 06.07.2026)
- Plan Ilshofen Nord (PDF-Dokument, 13,5 MB, 06.07.2026)
- Plan Ilshofen Süd (PDF-Dokument, 10,9 MB, 06.07.2026)
- Plan Vellberg (PDF-Dokument, 15,6 MB, 06.07.2026)















