ELR-Förderprogramm: ChangeMe

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Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist eines der wichtigsten Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg und unterstützt eine nachhaltige Strukturentwicklung der Gemeinden. Ziel des ELR-Programms ist es, die Lebensqualität in den ländlichen Gemeinden zu erhalten und zu stärken und die Auswirkungen des Strukturwandels und der Landwirtschaft in den Dörfern abzufedern. Der Aufschwung Wolpertshausens ist eng mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum verknüpft. 

Dazu gehört die Erhaltung oder Umnutzung der Bauernhäuser, Scheunen und Ställe, die Schließung der Baulücken und eine ansprechende Gestaltung der Ortskerne. Gleichzeitig wird Wert auf die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen gelegt. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum hat die Gemeinde Wolpertshausen 1994 ein Gesamtkonzept für die zukunftsorientierte und umfassende Entwicklung in den Ortschaften erstellt. Darauf aufbauend wurde eine Entwicklungskonzeption zur Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Jahr 2015 erstellt. Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern wurden Entwicklungsziele definiert.

Förderschwerpunkte des ELR - Was wird gefördert?

  • Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Schaffung von privatem Wohnraum Gebäuderenovierung, neuer Wohnraum aus alten Gebäuden und Gestaltung des Wohnumfeldes
  • Sicherung der Grundversorgungs-  und Gemeinschaftseinrichtungen

Insbesondere sollen die Ortskerne gestärkt werden, indem bestehende Gebäude umgenutzt oder nach Abbruch entstandene innerörtliche Baulücken wieder geschlossen werden.

Vier Säulen

Bereits 1994 kümmerte sich der Wolpertshausener Bürgermeister samt Gemeinderat um eine langfristige Planung. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wurde ein Entwicklungskonzept für die gesamte Gemeinde erstellt mit vier Säulen:

  • Die Gemeinde als Wohngemeinde,
  • als Gewerbestandort,
  • als landwirtschaftliche Gemeinde
  • und als Touristik-Gemeinde.

Die Nähe zur Autobahn 6 und die Topographie begünstigten in Wolpertshausen, das bis 1991 über keinerlei gewerbliche Bauflächen verfügte, den rasanten Ausbau der Gewerbegebietsflächen. Von 1991 bis 2002 wurden zwei Gewerbegebiete ausgewiesen und mehrmals erweitert. Inzwischen zählt die Gemeinde rund 100 Firmen, Handwerks- und Gewerbebetriebe. Die Gemeinde unterstützte aber auch Firmengründer, die in den Teilorten Scheunen umbauten und dort ihren Betrieb ansiedelten.

Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Programmjahr 2022

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung Jahresprogramm 2022
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 2. Juli 2021 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2022 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2022 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.

Bitte legen Sie die Anträge in 2-facher Ausfertigung im Original von allen Antragstellern unterschrieben und vollständig sowie mit Heftstreifen geheftet vor. Die Anträge werden erstmals für das Programmjahr 2022 digital übermittelt und sind vorab durch die Gemeinde zu prüfen.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens Mittwoch, 08.09.2021, 18 Uhr bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Katharina Wackler, Tel. 07904 9799-25 E-Mail: katharina.wackler@wolpertshausen.de um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Wichtig sind vollständige Antragsunterlagen auf aktuellen Vordrucken und eine gute Projektqualität mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, einer vollständigen Kostenschätzung nach DIN 276, Fotos und ein Finanzierungsplan. Bei allen Vorhaben ist zu belegen, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird. Sofern notwendig ist eine Baugenehmigung mindestens aber ein Bauantrag zum Zeitpunkt des ELR-Antrages wünschenswert. Auf die entsprechenden Angaben in den Projektanträgen wird verwiesen. Für eine Bewilligung ist die Vorlage der Baugenehmigung in jedem Fall zwingend erforderlich.

Aufnahmeentscheidung
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2022 umgesetzt und davor nicht begonnen wurden.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Ministerim für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. informationen zur Antragstellung erhalten Sie über die Internetseite des Regierungspräsidium Stuttgart. 

Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Programmjahr 2023

Ausschreibung Jahresprogramm 2023  

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2023 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 24. Juni 2022 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2023 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 € (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 €. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2023 eingesetzt.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur noch förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.

Bitte legen Sie die Anträge in 2-facher Ausfertigung im Original von allen Antragstellern unterschrieben und vollständig sowie mit Heftstreifen geheftet vor. Die Anträge werden digital übermittelt und sind vorab durch die Gemeinde zu prüfen.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens Freitag, 02.09.2022 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Lukas Hack, Tel. 07904 9799-25, E-Mail: lukas.hack@wolpertshausen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Wichtig sind vollständige Antragsunterlagen auf aktuellen Vordrucken und eine gute Projektqualität mit aussagekräftiger Projektbeschreibung, einer vollständigen Kostenschätzung nach DIN 276, Fotos und ein Finanzierungsplan. Bei allen Vorhaben ist zu belegen, dass dem Umwelt- und Klimaschutz durch den Einsatz geeigneter ökologischer Verfahren Rechnung getragen wird. Sofern notwendig ist eine Baugenehmigung mindestens aber ein Bauantrag zum Zeitpunkt des ELR-Antrages wünschenswert. Auf die entsprechenden Angaben in den Projektanträgen wird verwiesen. Für eine Bewilligung ist die Vorlage der Baugenehmigung in jedem Fall zwingend erforderlich.

Aufnahmeentscheidung

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2023 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Ministerim für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie über die Internetseite des Regierungspräsidium Stuttgart. 

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