In der Übersicht
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie das Ortsrecht & Formulare.
Abwasserbeseitigung
Die Abwassersatzung in der aktuellen Fassung regelt die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Gemeindegebiet Wolpertshausen.
Einwohnerwesen
Wohnsitz anmelden:
Wenn Sie nach Wolpertshausen ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nachdem Sie eingezogen sind im Bürgerbüro anmelden. Für Ihre Wohnsitzanmeldung benötigen Sie von Ihrem Wohnungsgeber eine Wohnungsgeberbescheinigung.
Führungszeugnis:
Online‐Service
Sie können Ihr Führungszeugnis direkt beim Online‐Portal für Justiz beantragen.
Hinweis für Ihre Online‐Antragstellung
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online‐Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
- Die Antragstellung auf mobilen Endgeräten (Smartphone oder Tablet) wird vom Bundesamt für Justiz zeitnah umgesetzt.
Feuerwehrwesen
Die Feuerwehrsatzung umfasst den allgmeinen Aufbau und die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehr Wolpertshausen. Der Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wolpertshausen ist in der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung geregelt. Die Feuerwehr-Entschädigungssatzung enthält die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wolpertshausen.
Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung
Die Friedhofsordnung und die Bestattungsgebührensatzung richten sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Wolpertshausen in der Fassung vom 31.05.2022.
Gestattung (§ 12 Abs. 1 GastG) (Schankerlaubnis)
Falls Sie aus einem besonderen Anlass für einen vorübergehenden Zeitraum (wenige Tage) alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)
(Schankerlaubnis)
Gewerberecht
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Das Gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Entsprechende Formulare finden Sie hier:
Gutachterausschuss
Mit diesem Link werden Sie direkt auf die Homepage des Gutachterausschusses Limpurger Land - Bühlertal geleitet.
Hauptsatzung / Entschädigung ehrenamtliche Tätigkeit
Die Hauptsatzung definiert die Organe der Gemeinde Wolpertshausen, legt die Ortsteile fest und regelt das Wahlsystem. Die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist der Entschädigungssatzung zu entnehmen.
Hundesteuer
Die Hundesteuer richtet sich nach der Satzung über die Hundesteuer der Gemeinde Wolpertshausen in der Fassung vom 02.12.2010. Die Anmeldung und Abmeldung ist im Original unterschrieben zur Hundesteuerveranlagung abzugeben.
Kernzeitenbetreuung an der Grundschule Wolpertshausen
Kinderbetreuung in der Kita Wolpiwichtel
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtung KiTa Wolpiwichtel Wolpertshausen umfasst die allgmeinen Grundsätze. Die Satzung wird in der Regel jährlich zum 01.09. angepasst und ändert den § 5 Abs. 3 der Satzung. Die aktuelle Übersicht wird ortsüblich bekanntgemacht.
Für alle Informationen zur Anmeldung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der Kita Wolpiwichtel auf.
Mitteilungsblatt/Redaktionsstatut
Das Mitteilungsblatt kann als Printmedium oder als Digital-Abonnement bezogen werden. Ein wechsel von Print zu Digitalabo ist jederzeit möglich. Die An- bzw. Abmeldeformular Print, An- bzw. Abmeldeformular Digital oder das Umstellungsformular von Print auf Digital reichen Sie bitte im Original unterschrieben ein um das Mitteilungsblatt "Bekanntmachungen der Gemeinde Wolpertshausen" kostenpflichtig zu beziehen.
Das Redaktionsstatut für das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Wolpertshausen regelt die Richtlinien zur Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.
Nutzung des Gemeindewappens und -logos
Ordnungswesen
Die Polizeiverordnungregelt unter anderem die allgemeinen Umweltschutzbelange für die Gemeinde Wolpertshausen. Die Reinigung-, Räum-, und Streupflicht wird über die Streupflichtsatzung der Gemeinde Wolpertshausen festgelegt.
Antrag für eine Ausnahmegenehmigung - Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks
Wenn Sie ein Feuerwerk abbrennen möchten, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 SprengG beantragen.
Passamt
Über folgenden Link können Sie den Produktionsstand Ihres Dokuments jederzeit online unter Angabe der Seriennummer abrufen.
Plakatierungsverordnung
Die Verordnung regelt das Anbringen von Plakaten in Wolpertshausen.
Der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Wolpertshausen, Ordnungsamt, zu beantragen.
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuersatzung regelt die Erhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in der Gemeinde Wolpertshausen.
Wasserversorgung
Die Wasserversorgungssatzung regelt den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Wasserversorgung der Grundstücke im Gemeindegebiet Wolpertshausen.